Max-Herrmann-Dissertationspreis der Gesellschaft für Theatergeschichte

Mit dem Max-Herrmann-Dissertationspreis der Gesellschaft für Theatergeschichte zeichnet die Gesellschaft für Theatergeschichte herausragende Doktorarbeiten über explizit theaterhistorische Themen aus - erstmals im Jahr 2020.

Der Preis erinnert an Max Herrmann, den 1942 im Konzentrationslager Theresienstadt unwürdig ums Leben gekommenen Begründer der Berliner Theaterwissenschaft und Vorsitzenden der Gesellschaft für Theatergeschichte von 1919 bis 1934.

 

 

 

Preisträger:innen des Max-Herrmann-Dissertationspreises der Gesellschaft für Theatergeschichte

2024

Christina Vollmert-Boldt (Universität Köln): Szenen bürgerlicher Festkultur. Theatrale Erfahrungsorte der Geschichte, nationaler Gemeinschaft und Technologie in Frankfurt a. M. um 1900.

2023

Der Preis wurde nicht vergeben.

2022

Theresa Ida Eisele (Universität Wien): „Spiel- und Spiegelformen des Lebens“. Theatrale Praktiken jüdischer Erfahrung in der Wiener Moderne.

2021

Robert Sollich (Freie Universität Berlin): Die Kunst des Skandals. Eine deutsche Operngeschichte seit 1945-

2020

Senad Halilbašić (Universität Wien): „Spielende und Zuschauende sowie eine Granate, die weit genug weg ist“. Theater in Bosnien und Herzegowina 1992-1995.

 

Satzung des Max-Herrmann-Dissertationspreises der Gesellschaft für Theatergeschichte

Satzung

Präambel

Die Gesellschaft für Theatergeschichte e.V. sieht als eine ihrer Aufgaben die Förderung theatergeschichtlicher Forschung und lobt daher den Max-Herrmann-Dissertationspreis aus, der sich ausdrücklich an den wissenschaftlichen Nachwuchs richtet. Der Preis erinnert an Max Herrmann, den Begründer der Berliner Theaterwissenschaft und ehemaligen Vorsitzenden der Gesellschaft für Theatergeschichte von 1919 bis 1934. Der Preis soll zusammen mit dem Max-Herrmann-Preis der Freunde der Staatsbibliothek zu Berlin e.V. am Tag der Bücherverbrennung, den 10. Mai jeden Jahres, im Rahmen einer gemeinsamen Feier vergeben werden.


1. Kriterien

Ausgezeichnet werden sollen Doktorarbeiten, die theatergeschichtliche Sachverhalte und Zusammenhänge problematisieren und sich theaterhistoriographischer Methoden bedienen. Als Kriterien für die Vergabe des Preises können in jeweils unterschiedlichen Gewichtungen Aspekte wie z.B. die Innovationskraft oder Aktualität der Fragestellung, methodische Reflektion und Originalität, Leistungen im Bereich der Grundlagenforschung, theoretische Fundierung, analytische Präzision, Stringenz der Argumentationsweise, Neuigkeitswert der Ergebnisse, Transdisziplinarität oder -kulturalität der Herangehensweise herangezogen werden.
Die Arbeiten sollen in Deutsch oder in Englisch abgefasst sein.
Als Kriterium gilt jedoch nicht der Fachbereich, innerhalb dessen die Arbeit geschrieben wurde bzw. die Promotion erfolgt. Es werden Arbeiten aller Fakultäten akzeptiert, sofern sie explizit ein theaterhistorisches Thema behandeln. Neben Arbeiten aus theaterwissenschaftlichen oder verwandten Instituten sollen z. B. auch philologische oder andere Arbeiten prinzipiell in Erwägung gezogen werden, wenn sie sich mit der Aufführungspraxis oder anderen theaterrelevanten Themen auseinandersetzen.


2. Wer kann sich bewerben?

Für den Max-Herrmann-Dissertationspreis der Gesellschaft für Theatergeschichte können sowohl Mentor/innen als auch die Promovierten selbst ihre Arbeiten einreichen. Die Arbeiten müssen bereits durch das Rigorosum/die Verteidigung gegangen sein. Die Arbeiten sollen in digitaler Form (PDF) und mit den üblichen Bestätigungen und Gutachten an die Email-Adresse der/s 1. Schriftführers/in der Gesellschaft gesandt werden.
 
 
3. Termine der Einreichung

Einsendeschluss ist der 31. Dezember des Jahres. Es werden auch Arbeiten akzeptiert, die im Vorjahr abgeschlossen und verteidigt wurden.


4. Art der Auszeichnung

Der Preis ist ideeller Natur, schließt aber die Option eines Druckkostenzuschusses oder die Möglichkeit einer Veröffentlichung in der Schriftenreihe der Gesellschaft mit ein.


5. Preisvergabe

a) Für die Vergabe des Preises bestimmt der Vorstand der Gesellschaft zwei Personen. Zwei weitere Personen werden vom wissenschaftlichen Ausschuss bestimmt. Diese vier Personen einigen sich auf ein fünftes Jurymitglied.
b) Sollte ein Jurymitglied eine der eingereichten Arbeiten betreut haben, gilt dieses als befangen. Das bedeutet, dass dieses Mitglied von der Beratung und Abstimmung über die Arbeit ausgeschlossen wird.
c) Die Jury einigt sich auf eine/n Sprecher/in zwecks Kommunikation sowohl mit dem Vorstand, als auch mit den Personen, die Arbeiten eingereicht haben.
d) Die Jury schlägt der/m Vorsitzenden die Preisträgerin oder den Preisträger vor.

Der Preis wird von der/m Vorsitzenden der Gesellschaft überreicht.


6. Wiedereinreichung

In der Regel können eingereichte, nicht mit dem Preis ausgezeichnete Arbeiten nicht wieder eingereicht werden. Die Jury kann jedoch beschließen, preiswürdige Arbeiten im Folgejahr wieder in die Evaluierung aufzunehmen, ohne dass sich die Einreichenden darum neu bewerben müssen.
 
Berlin, den 17. Dezember 2019

 

Die Satzung als PDF finden Sie hier.